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| Kaiserkrönung Karls des Großen |
![]() Darstellung der Kaiserkrönung (nicht zeitgenössisch)
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| Heinrich IV.: Gang nach Canossa |
![]() Heichrich IV.
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| Eroberung Konstantinopels (Ende des oströmisches Reichs) |
![]() Darstellung der Eroberung von Konstantinopel
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| Entdeckung Amerikas durch Christopher Columbus |
![]() Darstellung der Landnahme durch Columbus
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| Beginn der Reformation |
![]() Martin Luther
(Gemälde von Lukas Cranach dem Älteren) |
| Dreißigjähriger Krieg |
![]() Zeitgenössische Darstellung der Gräuel des Dreißigjährigen Krieges von Jacques Callot |
| König: Herrscher eines Landes: Er steht an der Spitze eines Personenverbandes, über den er bestimmte Befugnisse besitzt. Er hat für Recht und Frieden zu sorgen und verfügt nach mittelalterlichem Verständ- nis aufgrund seiner Abstammung über ein besonderes Heil. Kaiser: Er ist der höchste weltliche Herrscher und der oberste Beschützer der römisch-christlichen Kirche. |
![]() Der sogenannte „Magdeburger Reiter“ zeigt
Otto I., Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreichs, der 962 vom Papst in Rom zum Kaiser gekrönt wurde und seither als Gründer des Heiligen Römischen Reiches gilt. |
Herrschaft eines Adeligen über Land und Leute. Der Adelige überlässt als Grundherr Land (Hufe) den Bauern, die für die Nutzung Abgaben und Frondienste leisten müssen.
| Besondere Form der Herrschaft im Mittelalter: Es beruht auf einem gegenseitigen Pflicht- und Treuever-hältnis. Der Lehensherr verleiht dem Vasallen auf Lebenszeit Land, ein Amt oder Recht und gewährt ihm Schutz, verlangt dafür Rat und militärische Hilfe. |
![]() Zeitgenössische Darstellung der Lehnspyramide
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Bezeichnung für adelige Heerführer, die ihre führende Stellung in ihren Stämmen auch im Frieden behaupten konnten. Daraus entsteht ein Herrscheramt unterhalb des Königtums.
Gruppe (Stand) in der Gesellschaft, die aufgrund ihrer Abstammung bestimmte Vorrechte (Privilegien) beansprucht und häufig militärische Dienste sowie Verwaltungsaufgaben übernimmt.
Bezeichnung für die Gesamtheit der hohen geistlichen Würdenträger im Reich (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte usw.), auf die sich v.a. ottonische und salische Könige stützten und den Geistlichen weltliche Ämter übertrugen.
| Mitte des 11. Jahrhunderts beginnende Auseinandersetzung zwischen König/Kaiser und Kirche um das Recht der Einsetzung der Bischöfe in ihr Amt (Investitur, lat. = Einkleidung), die zum Streit um die Vormachtstellung von weltlicher und geistlicher Macht führt. Einen Höhepunkt bildet der Canossa-Gang Heinrichs IV. |
![]() Darstellung der "Zweischwerterlehre"
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| Berittene und gepanzerte Krieger des Mittelalters, die im Lauf der Zeit gemeinsame Ideale, Tugenden und Lebensformen entwickelten. | ![]() Ritter beim Lanzengefecht (Bild aus der Manessischen Liederhandschrift) |
| Von der Kirche geförderte und geforderte Kriegszüge mit dem Ziel, das Heilige Land von der Herrschaft der Muslime zu befreien; später auch Bezeichnung für Kriege im Namen des Christentums. | ![]() Eroberung Jerusalams im Jahre 1099 |
| Vom königlichen oder fürst-lichen Stadtgründer festgelegte Rechtsgrundsätze und Privile- gien, welche die Rechte und Freiheiten der Bürger sowie ihre Pflichten dem Stadtherrn gegenüber enthalten. Meist gehörte dazu auch das Recht der Selbstverwaltung. | ![]() Urkunde über die Stadtrechtsverleihung an Höchst am Main (heute Stadtteil von Frankfurt am Main) |
| Unmittelbar dem König/Kaiser unterstellt und diesem zu Heeresfolge und Steuerzah- lungen verpflichtet. Ihre inneren Angelegenheiten regelt sie mithilfe eines Rates selbst. |
![]() Ansicht der freien Reichsstadt Nürnberg um 1500 |
Alle freien Einwohner einer Stadt, die das Recht auf Grundbesitz und freie Wahl des Wohnsitzes haben.
Abgetrenntes, oft durch Mauern und Tore umgebenes Stadtviertel für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe. Im Mittelalter leben Juden in Ghettos und werden so aus der Gesellschaft ausgegrenzt.
| Die seit dem 14. Jahrhundert allein zur Königswahl berech- tigten deutschen Reichs- fürsten. | ![]() Zeitgenössische Darstellung der sieben Kurfürsten und ihrer Wappen |
| Grundgesetz des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation von 1356, das die Wahl des deutschen Königs und die Stellung der Kurfürsten regelt. | ![]() „Goldene Bulle“ Karls IV., Frankfurter Ausfertigung von 1366, Pergamentheft mit goldenem Siegel (Goldbulle) |
Die Reichsfürsten bauen die vom Kaiser verliehenen Rechte aus und schaffen klar umgrenzte, geschlossene Herrschaftsgebiete, die zentral von Beamten verwaltet werden und den auf das Lehenswesen gegründeten Personenverbandsstaat ablösen.
Vorstellung, dass die Geburt über die Zugehörigkeit zu einem Stand entscheide und eine gottgewollte Einteilung der Gesellschaft in drei Gruppen herrsche: Geistlichkeit, Adel und Dritter Stand.
Erschließung neuen Landes östlich der Elbe und Saale durch Auswanderung und Niederlassung deutscher Siedler, die jedoch mit gewaltsamen Eroberungskriegen deutscher Fürsten und des Deutschen Ordens verknüpft ist.
| Bezeichnung für die auf Antike und Mittelalter folgende Epoche. Ihr Beginn in der Mitte um 1500 ist gekennzeichnet durch wesentliche Neuerungen wie den Buchdruck, die Entdeckung Amerikas und die Reformation. | ![]() Die Gutenberg-Bibel |
| Der Mönch Martin Luther (1483-1546) übt scharfe Kritik an den Missständen in der katholischen Kirche und fordert eine Rückbesinnung auf die Bibel als Glaubensgrundlage. Die Veröffentlichung seiner „95 Thesen“ 1517, welche die Reformation der Kirche in ihrer ursprünglichen Funktion zum Ziel hat, führt letztlich zur Spaltung der Kirche in Katholiken und Protestanten. | ![]() Martin Luther als Mönch (Kupferstich von Lukas Cranach dem Älteren 1520) |
| (frz. Wiedergeburt) Wiederentdeckung der antiken Sprache und Kultur, die zu einem von Italien ausgehenden europäischen Kunststil führt. |
![]() Schloss Johannisburg in Aschaffenburg (Renaissancestil) |
| Lebensanschauung des 15. und 16. Jahrhunderts, die von einer intensiven Auseinandersetzung mit der Antike geprägt ist und den Menschen zum Ausgangspunkt und Maß des Denkens und Handelns macht. | ![]() Erasmus von Rotterdam, der bedeutendste Vertreter des Humanismus im 15./16. Jh. |
| Bezeichnung für die Friedens- verträge, die 1648 in Münster und Osnabrück abgeschlossen werden und den Dreißigjährigen Krieg beenden. Sie führen zu einer Schwächung des Kaisers zugunsten der Reichsstände. | ![]() Zeitgenössisches Gemälde von der Friedensunterzeichnung in Münster |
| Herrschaftsform des 17./18. Jahrhunderts. Der Monarch versteht sich als Stell- vertreter Gottes auf Erden, als oberster Gesetzgeber und oberster Richter. Er beansprucht eine unbeschränkte Herr- schaft unabhängig von den menschlichen Gesetzen. | ![]() Der „Sonnenkönig“ Ludwig XIV. von Frankreich (Hyacinthe Rigaud, Öl auf Leinwand, 1701) |
Streben nach Vorrangstellung gegenüber anderen Staaten in politischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.
Vom Staat gelenkte Wirtschaftsform zur Zeit des Absolutismus. Ihr wichtigstes Ziel ist der Gewinn durch Handel.
Die „balance of power“ strebt eine gleichmäßige Verteilung der Macht auf mehrere Festlandstaaten Europas an, welche die Hegemonie eines einzelnen Staates verhindern soll. England sieht sich dabei als Schiedsrichter.
Im Gegensatz zum Absolutismus wird die Herrschaft des Königs durch eine schriftlich festgelegte Verfassung (Konstitution) eingeschränkt, die eine Mitwirkung des Parlaments bei der Gesetzgebung festlegt.
Aus einer oder zwei Kammern bestehende Stände- bzw. Volksvertretung. Wichtigstes Mittel zur politischen Einflussnahme ist das Steuerbewilligungsrecht (Budgetrecht) und die Gesetzgebung (Legislative).